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Fassl
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Im Bereich Mitteilungen werden Neuigkeiten aus der Presse vorgestellt und kommentiert. Eine rechtliche Stellungnahme unternimmt den Versuch, kritisch und Partei ergreifend zu informieren - ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Gesetze ab 1.1.2010 finden Sie unter Gesetze. Anklageerhebung gegen den Direktor des magdeburger Zoos wegen der Tötung von drei Tigerbabys (Magdeburger Volksstimme vom 20.06.2008) Die Staatsanwaltschaft stellte zunächst das Ermittlungsverfahren ein, da sie in der Tötung eine zulässige Maßnahme des Populationsmanagements sah. Auf die Beschwerde der Tierschutzorganisationen Menschen für Tierrechte und animal public wurde die Ermittlung auf Weisung wieder aufgenommen und führte nunmehr zur Anklage. Der Zoodirektor beruft sich auf den Artenschutz. Da der Tigervater Taskan nicht reinerbig war, war das Züchten mit den Tigerbabys nicht möglich. In der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage von MdB Undine Kurth wird der Artenschutz als Grund für die Tötung nicht bestätigt. Zur Frage der Tötung überzähliger Zootiere wurden im Kommentar zum Tierschutzgesetz von Hirt, Maisack und Moritz die Anforderungen beschrieben Die Vermehrung von Zootieren ist nur zulässig, wenn ausreichender Platz für die Unterbringung vorhanden ist. Im Tierschutzbericht von 1999 des BMELV wird klar zum Ausdruck gebracht, dass Maßnahmen der Geburtenkontrolle Vorrang haben. Es müsse in Kauf genommen werden, dass nicht alle Arten auch nicht jedes Jahr vermehrt werden können. Ein vernünftiger Grund kann ausnahmsweise nach sehr sorgfältiger Prüfung vorliegen, wenn drei Kriterien erfüllt sind.
vgl. Kommentar zum Tierschutzgesetz § 17 Rn 43 Hirt/Maisack/Moritz 2007
Neue Urteile zum Verkehrsrecht Geschwindigkeitsüberschreitung
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 11.8.2009 - 2 BvR 941/08 - eine Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsmessung durch Filmen als verfassungswidrig angesehen. Es liegt ein Verstoß gegen das Grundrecht der informellen Selbstbestimmung vor. Es fehlt für den Eingriff an einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage. Derzeit finden sich zu dieser Entscheidung eine Vielzahl, sich teilweise widersprechender Urteile. Auch Abstandsmessungen durch Filmen können verfassungswidrig sein. Es kann sich lohnen, im konkreten Fall einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Blutentnahme
Das Bundesverfassungsgericht stärkt den Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben mit Beschluss vom 11. Juni 2010 – 2 BvR 1046/08 –
Winterreifen
Das Oberlandesgericht Oldenburg erklärte § 2 Abs. 3a Straßenverkehrsordnung (StVO) für verfassungswidrig wegen Verletzung des Bestimmtheitsgebotes. Diese Norm lautet: Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. (OLG Oldenburg, Az. 2 SsRs 220/09).
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